DAS SICHERHEITSZENTRUM AUS DEM RHEINLAND

WIR SICHERN IHRE WERTE



WAFFENSCHRÄNKE

 

Waffenbesitzer sind nach dem neuen Waffengesetz verpflichtet, ihre Waffen sicher vor Dritten zu verwahren. Wir bieten eine große Auswahl an Waffenschränken und Waffentresoren für Lang- und Kurzwaffen.

 Sicherheitsstufen nach VDMA (bis 31.12.2003)

Waffenschränke werden oft als Sicherheitsstufe A bzw. B nach VDMA 24992 bezeichnet werden, wenn die Anforderungen des Einheitsblattes VDMA 24992 (Ausgabe Mai 1995) als Bauvorschrift für diese Schränke erfüllt sind. Nach Rücknahme des Einheitsblattes durch den herausgebenden VDMA ist auch die Marktüberwachung durch ihn entfallen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird bei diesen Tresoren auf einem Typenschild bestätigt als Eigenkonformitätserklärung.


Das neue Waffengesetz ist am 06.07.2017 in Kraft getreten.

Seit dem 06. Juli 2017 treten neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen in Kraft. Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, nur noch in Waffenschränken, die  mindestens über Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 verfügen, aufzubewahren.

Daher empfehlen DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 hier können Werte bis zu 65.000€ abgesichert werden und nicht nur bis zu 40.000€ wie bei Widerstandsgrad 0.






Mehr Informationen finden sie hier

 

 




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